Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 6451/15

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Beklagten und der Klägerin nicht durch die mit Schreiben der Beklagten vom 21.10.2015 fristlos erklärte Kündigung aufgelöst worden ist.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien hälftig.

4.Streitwert: 12.750,00 EUR.


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