Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 161/16

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Zeit des An- und Ablegens der Dienstkleidung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt und von der Beklagten zu vergüten ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 69,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2016 zu zahlen.

3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.

5.Streitwert: 1.893,75 Euro.

6.Die Berufung wird zugelassen.


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