Beschluss vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 5943/17

Tenor

Das Arbeitsgericht Düsseldorf erklärt den zu den Arbeitsgerichten beschrittenen Rechtsweg im Hinblick auf die Anträge zu 1) und 2) aus der Klageschrift für zulässig.

Hinsichtlich des Antrages zu 3) aus der Klageschrift erklärt das Arbeitsgericht Düsseldorf den zu den Arbeitsgerichten beschrittenen Rechtsweg für unzulässig und verweist den Rechtsstreit insoweit an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtsweges, das Landgericht Düsseldorf.


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