Urteil vom Arbeitsgericht Düsseldorf - 6 Ca 4118/25

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristungsabrede im Arbeitsvertrag vom 25.11.2021 zum 31.07.2025 geendet hat.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Arzt mit den Aufgaben eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an dem Universitätsklinikum Q. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 29.706,52 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.


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