Urteil vom Arbeitsgericht Herne - 4 Ca 2976/08

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 234,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.10.2009 zu zahlen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Berufung wird für den Beklagten zugelassen.

4. Der Streitwert wird auf 234,00 € festgesetzt.


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