Anerkenntnisurteil vom Arbeitsgericht Herne - 3 Ca 684/15

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 0,02 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 0,01 € seit dem 01.02.2015 und aus weiteren 0,01 € seit dem 01.03.2015 zu zahlen.

  • 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  • 4. Der Streitwert wird auf 89,78 € festgesetzt.

  • 5. Die Berufung wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen