Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 19 Ca 2264/17

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 13. März 2017 nicht aufgelöst ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 73.912,60 EUR festgesetzt.


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