Urteil vom Arbeitsgericht Köln - 9 Ca 657/23

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, zugunsten des Klägers eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft in Höhe von 351.992,55 Euro aufrechtzuerhalten.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

3. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 351.992,55 € festgesetzt.

 


Tatbestand

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