Urteil vom Arbeitsgericht Minden - 1 Ca 1382/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 184,38 EUR brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 131,70 EUR seit dem 01.09.2016 und auf 52,68 EUR seit dem 01.01.2017 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 2/5 und die Beklagte 3/5.

Der Streitwert für dieses Urteil wird auf 184,38 EUR festgesetzt.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.


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