Urteil vom Arbeitsgericht Mönchengladbach - 5 Ca 87/08

Tenor

Es wird festgestellt, dass das zwischen e. Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27.12.2007 aufgelöst werden wird.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert beträgt 5.100,00 €.


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