Urteil vom Arbeitsgericht Wesel - 1 Ca 1789/16

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger pro vollem Kalenderjahr 30 Urlaubstage zu gewähren.

2.Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus Jahr 2016 noch ein Resturlaubsanspruch von 6 Arbeitstagen zusteht.

3.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 3.067,00 € festgesetzt.


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