Urteil vom Arbeitsgericht Wesel - 5 Ca 755/17

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 488,55 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2017 zu zahlen.
  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Verzugsschadensersatz in Höhe von 40,00 € zu zahlen.
  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 325,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.03.2017 zu zahlen.
  • 4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Verzugsschadensersatz in Höhe von 40,00 € zu zahlen.
  • 5. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 01.04.2017 nach der Sonderlohngruppe 7.2 des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für die alten Bundesländer; für die Arbeitnehmer in Dienstleistungsunternehmen einschließlich verbundener Unternehmen und Betriebe, die kundeneigene und/oder Leasing-Textilien wieder aufbereiten (Waschen, Reparieren, Erneuern) und/oder alle damit verbundenen Dienstleistungen erbringen und Kunden aus der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Handel, Handwerk, Industrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Sicherheitsunternehmen), dem Dienstleistungsbereich (z.B. Krankenhäuser, Ärzte, Gesundheitspraxen, Heime und Heimbewohner, Reha-Kliniken), dem Bereich öffentlicher Stellen (z.B. Streitkräfte. Polizei, Verwaltungen etc.) sowie dem Versorgungsbereich (z.B. Waschraumhygiene, Service-Einrichtungen beim Kunden, Warenbereitstellung und –handling, Klinikdienste, etc.) versorgen vom 01.07.2016 zu vergüten.
  • 6. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
  • 7. Streitwert: 5.862,60 €.
  • 8. Die Berufung wird zugelassen.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 16 18 20 22 24 26 28 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 52 54 56 58 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 123 124 125

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen