Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 13/11

Tenor

Die Berufung des angeschuldigten Rechtsanwalts gegen das Urteil der 1. Kammer des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf wird verworfen.

 

Der Rechtsanwalt hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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