Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 5/15

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt

nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags

leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 189,00 EUR festgesetzt.


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