Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 9/17

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Kosten des Beigeladenen.

  • 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • 4. Der Geschäftswert wird auf 25.000 € festgesetzt


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