Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 13/19

Tenor

Der Antrag des Antragstellers vom 14.04.2019, gerichtet auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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