Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 36/25

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis- tung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,-Euro festgesetzt.


Tatbestand

1 2 3 4 5 7 8 10 11 13 14 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Entscheidungsgründe

28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52

Rechtsmittelbelehrung

53 54 57 61 65 66

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