Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 V 5970/03 A (E,V)

Tenor

1. Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1990 bis 1994 vom 01.09.2003 und der Vermögensteuerbescheide auf den 01.01.1990 bis 01.01.1993 vom 29.08.2003 wird bis einen Monat nach Erlass einer das beim Antragsgegner anhängige Einspruchsverfahren abschließenden Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

2. Die Aussetzung der Vollziehung wird von der Erbringung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 36.990 EUR abhängig gemacht. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine Bankbürgschaft erbracht werden.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

4. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu 77% und der Antragsgegner zu 23%.


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