Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 2858/13 F

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 6.10.2011 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 26.7.2013 wird dahingehend geändert, dass ein Einkommen in Höhe von 241.059 Euro festgestellt wird, das zu gleichen Teilen auf die Kläger zu verteilen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 16 % und der Beklagte zu 84 %.


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