Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 2144/17 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 6. September 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2017 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit der Klägerin weitere Werbungskosten i.H.v. 555 € berücksichtigt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Revision wird zugelassen


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