Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
BGB § 90a Tiere
Bürgerliches Gesetzbuch
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.