Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 1093/18 Kg

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 21.11.2017 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für das Kind A für den Zeitraum November 2016 bis Juli 2017 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 92 v.H. und die Klägerin zu 8 v.H.

Die Revision wird zugelassen.


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