Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 V 2128/24 A (BG)

Tenor

Der Bescheid auf den 01.01.2022 über die Feststellung des Grundsteuerwerts vom 31.10.2022 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer das Einspruchsverfahren abschließenden Entscheidung von der Vollziehung ausgesetzt, soweit der Antragsgegner einen Bodenrichtwert zugrunde gelegt hat, der 10,50 € pro Quadratmeter überschreitet, im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 128 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung).


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