Urteil vom Finanzgericht Köln - 11 K 1795/01

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen und Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom .......... wird die Einkommensteuer 1999 auf ......,00 DM festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 13/14 und dem Beklagten zu 1/14 auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung durch den Kläger in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


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