Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 3906/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens bis zum Erlass des Änderungsbescheides am 19.05.2006 werden dem Beklagten zu 7% auferlegt, im Übrigen tragen die Kläger die Kosten.

Die Kostenentscheidung ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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Zitiert von

Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Köln - 10 K 965/06
24. Juni 2009
10 K 965/06 24. Juni 2009
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 2904/05 AO
26. Januar 2007
12 K 2904/05 AO 26. Januar 2007

Referenzen