Urteil vom Finanzgericht Köln - 15 K 4663/06

Tenor

Unter Änderung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide 1999 vom 23. bzw. 27.12.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen jeweils vom 15.11.2006 werden die Einkommensteuern 1999 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnungen dem Beklagten auferlegt.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

Die Kosten der Verfahren tragen die Klägerinnen zu 20 % und der Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerinnen abwenden, soweit nicht die Klägerinnen zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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