Beschluss vom Finanzgericht Köln - 10 V 216/13

Tenor

Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2007-2010 werden bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der Hauptsache insoweit ausgesetzt, als der Antragsgegner Kapitaleinkünfte im Zusammenhang mit der Beteiligung an der C der Besteuerung unterworfen hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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