Urteil vom Finanzgericht Münster - 4 K 616/04 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 20.07.2005 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 3.342,83 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 74 %, der Kläger zu 26 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten des Klägers ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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