Beschluss vom Finanzgericht Münster - 5 V 3464/11 Kg, AO

Tenor

Die Vollziehung des Rückforderungsbescheides vom 02.08.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.09.2011 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung im Verfahren zur Hauptsache zum Az. 5 K 3463/11 Kg, AO bzw. dessen anderweitiger Erledigung ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin je zur Hälfte.


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