Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 1023/12 E

Tenor

Der Einkommensteuer-Änderungsbescheid 2010 vom 04.01.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.02.2012 wird dahingehend geändert, dass Zivilprozesskosten in Höhe von 6.331,18 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die Berechnung der sich danach ergebenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen