Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 1978/15 E

Tenor

Der Einkommensteuer-Änderungsbescheid 1997 vom 12.01.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.05.2015 wird dahingehend geändert, dass der Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG um einen Betrag von 453 DM reduziert wird, so dass der Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG mithin 12.220.710 DM und die gewerblichen Einkünfte mithin 12.199.857 DM betragen; die Berech-nung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen