Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 1014/16 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 12.5.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.3.2016 und in der Fassung des Änderungsbescheids vom 25.9.2017 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 47 % und der Beklagte zu 53 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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