Urteil vom Finanzgericht Münster - 14 K 1227/21 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2019 vom 20.11.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 06.04.2021 wird dahingehend geändert, dass die Einkünfte des Klägers um 1.000 € gemindert werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und der Beklagte zu ¼.

Die Revision wird zugelassen.


Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Entscheidungsgründe

32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51

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