Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 Sa 1724/96

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.10.1996 - 4 Ca 743/96 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefaßt:a) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 79,48 DM brutto nebst 4 % Zinsen aus dem sich ergebenden Nettobetrag seit dem 01.04.1996 zu zahlen.b) Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits aus beiden Instanzen trägt insgesamt der Kläger.

3. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 5.521,52 DM festgesetzt.


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