Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 16 (18) Ta 106/02

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Gläubigers vom 19.12.2001 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 30.11.2001 2 Ca 1004/01 -, dem Gläubiger zugestellt am 12.12.2001, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Festsetzung des Beschwerdewerts erfolgt gesondert.


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