Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 17 Ta 538/05

Tenor

Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte Professor Dr. N. u.a.

wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach

vom 17.08.2005 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen

teilweise abgeändert und der Gegenstandswert des Vergleichs vom

28.06.2005 anderweitig auf 8.236,00 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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