Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 9 TaBV 329/08

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.09.2008 - 2 BV 79/08 - wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Beteiligte zu 3) von der Verpflichtung zur Zahlung der Schulungskosten für ihre Teilnahme an dem Seminar der ver.di b+b Tagung "Protokollführung mit Hilfe der Textverarbeitung - Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift mit EDV Unterstützung" vom 18.02. bis 20.02.2008 in H. in Höhe von 556,40 EUR sowie der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in Höhe von 182,72 EUR freizustellen. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 2) zugelassen. Für den Antragsteller und die Beteiligte zu 3) wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen.


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