Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 6 Sa 1702/12

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.10.2012 - AZ: 4 Ca 2583/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das angefochtene Urteil im Kostenausspruch abgeändert und im Übrigen zum Zwecke der Klarstellung neu gefasst wird.

 

1. Die Beklagte wird verurteilt, 318,50 € netto auf das für den Kläger eingerichtete Konto bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVAG (HPR) zu der dortigen Bestandsnummer 1004548 zu zahlen

 

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 89% und die Beklagte zu 11% zu tragen

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 31% und der Beklagten zu 69% auferlegt.

III.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.


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