Beschluss vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ta 377/18

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 22.06.2018 abgeändert, soweit sie zugleich die Festsetzung der Gerichtsgebühren gem. § 63 Abs. 2 GKG betrifft.

Der Gerichtsgebührenwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 51.460,86 € festgesetzt.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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