Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 1 Ta 804/04

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Münster vom 21.10.2004 – 3 Ca 1178/03 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 2.960,00 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen