Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 11 Sa 1333/04

Tenor

Die Berufung des beklagten L4xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 27.05.2004 - 1 Ca 3527/03 - wird auf Kosten des beklagten L4xxxx mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass das beklagte L2xx verpflichtet ist, die Klägerin für zukünftige zumindest ganztätige Klassenfahrten wie eine Vollzeitkraft zu vergüten.


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