Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Ta 179/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.03.2006 - 1 BV 61/05 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im allgemeinen auf 120.878,67 € und für den Teilvergleich vom 09.02.2006 auf 71,63 € festgesetzt.


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