Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 15 Sa 1070/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bo-chum vom 11.05.2006 - 3 Ca 108/06 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.128,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2005 zu zahlen.

Von den Kosten der 1. Instanz trägt der Kläger 55/100, die Beklagte 45/100. Die Kosten der 2. Instanz trägt die Beklagte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.128,50 € festgesetzt.


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