Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1395/09

Tenor

Auf die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.05.2009 – 6 Ca 2275/07 – teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 25.327,22 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 9.909,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins auf 2.115,36 € seit dem 01.09.2007 sowie auf jeweils 3.325,57 € seit dem 01.10.2007, 01.11.2007, 01.12.2007 und 01.01.2008 bis zum 10.06.2008 zu zahlen.

2. Die Klage wird abgewiesen, soweit es den im arbeitsgerichtlichen Schlussurteil titulierten Zinsanspruch ab dem 10.06.2008 betrifft.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Die Revision wird allein für die Beklagte zugelassen.


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