Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 4 Sa 1783/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 28.09.2010 – 2 Ca 2162/10 – abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 26.04.2010 nicht aufgelöst wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.


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