Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 10 TaBV 59/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 20.07.2011 – 1 BV 1/11 - abgeändert.

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Personen Zugang zu Arbeitsplatzrechnern (PCs) im Betrieb der Arbeitgeberin zu gewähren, die nicht Benutzer mit eigener Zugangskennung sind und die kein persönliches Passwort zugeteilt erhielten.

Der Arbeitgeberin wird ferner aufgegeben, es zu unterlassen, Personen unter Verwendung eines PC-Passwortes einer anderen bei der Arbeitgeberin beschäftigten Person Zugang zu einem Arbeitsplatzrechner (PC) im Betrieb der Arbeitgeberin zu gewähren.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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