Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 16 Sa 288/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 06.11.2013 – 1 Ca 741/13 – abgeändert.

Unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 31.07.2013 wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin am 31.07.2013. Diese trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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