Beschluss vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 196/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 16. Januar 2014 (3 Ca 1122/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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