Anerkenntnisurteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 14 Ta 88/14

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 18. Dezember 2013 (1 Ca 690/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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