Urteil vom Landesarbeitsgericht Hamm - 13 Sa 1046/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.06.2014 – 4 Ca 508//14 – abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers 40 Zeitstunden gutzuschreiben.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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